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Fahrradbeleuchtung wann einschalten? Unter welchen Bedingungen ist sie notwendig?

Der Sommer geht vorüber und der Herbst klopft an die Tür. Nun ist also die Zeit gekommen, in der du über die Beleuchtung an deinem Rad nachdenken solltest. Aber natürlich gibt es auch in der hellen Jahreszeit Situationen, in denen du auf deinen Touren Licht benötigst. Wann du die Fahrradbeleuchtung einschalten solltest und noch einiges mehr, erfährst du in diesem Bericht.

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Modell Lupine Piko TL Max Taschenlampe
Preis

321,00 €

inkl. gesetzlicher MwSt.
Bewertung
Leuchtdauer8 Stunden
WitterungsbeständigkeitGeschützt vor Stößen, Staub und Wasser.
BefestigungMit einer speziellen Halterung
HerstellerLupine
Kurzfazit

Sehr gut geeignet für jeden der eine sehr helle Lampe mit Power sucht!

Preis

321,00 €

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Details

Regelmäßige Wartung der Fahrradbeleuchtung ist wichtig

Vielleicht bist du den gesamten Sommer nur bei bestem Wetter und im Hellen mit deinem Rad gefahren. Da vergisst man schon mal die Fahrradbeleuchtung zu überprüfen. Damit es aber zu keinen bösen Überraschungen kommt, wenn du auf deinen Touren Licht benötigst, solltest du die Fahrradbeleuchtung regelmäßig überprüfen und warten.

Wenn du über eine Fahrradbeleuchtung mit Batteriebetrieb verfügst, gilt es zu kontrollieren, ob die Batterien noch intakt sind. Für akkubetriebene Leuchten gilt selbstverständlich das Gleiche. Immerhin können sich die Akkus längst unbemerkt entladen haben.

Die Fahrradbeleuchtung, die du mit Hilfe eines Dynamos betreibst, solltest du aber auch regelmäßig überprüfen. Auch hier kann es vorkommen, dass sich möglicherweise ein Draht gelockert hat. Und natürlich muss auch das Leuchtmittel selber überprüft werden. Grundsätzlich muss deine Fahrradbeleuchtung immer voll funktionsfähig sein.

Nicht nur, wann man die Fahrradbeleuchtung einschalten muss, ist in der StVO geregelt

Noch bis zum Jahr 2013 war eine festinstallierte Beleuchtung am Rad zwingend vorgeschrieben. beste fahrradbeleuchtungAusgenommen von dieser Regelung waren lediglich Rennräder, sofern sie weniger als 11 kg wogen. Bis zu diesem Zeitpunkt durften nur diese Räder ohne Dynamo die Straßen befahren. Ab 2013 gibt es diese Dynamopflicht aber nicht mehr.

Nun durfte man auch abnehmbare Lichter, die mit einem Akku betrieben wurden, benutzen. Gleichzeitig galt allerdings auch, dass man die abnehmbaren Lampen stets mit sich zu führen hatte. Also mussten diese auch tagsüber ein steter Begleiter sein, auch wenn dies die Umstände überhaupt nicht erforderten. Sobald man dich bei strahlendem Sonnenschein ohne die mitzuführende Beleuchtung erwischt hat, musstest du auf der Stelle 20 Euro Strafe bezahlen.

Inzwischen besagt die neue Gesetzesregelung folgendes: Das Licht muss angeschaltet sein „während der Dämmerung, bei Dunkelheit, oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“. Die Beleuchtung muss nun nicht mehr permanent mitgeführt werden, sondern eben nur im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Damit hätten wir zumindest geklärt, was das Gesetz sagt, wenn es darum geht, unter welchen Umständen du die Fahrradbeleuchtung wann einschalten bzw. mitführen musst.

Tipp:

Bedenke! Das Herbstwetter kann plötzlich sehr neblig und unberechenbar sein, so kann es erforderlich sein, dass du dein Licht bereits schon mittags benötigst.

Fahrradbeleuchtung und ihr Antrieb

Wann Fahrradbeleuchtung anschalten?

Wann du deine Fahrradbeleuchtung anschalten solltest ist von mehreren Faktoren abhängig

Der Sommer geht zu Ende und die Tage werden plötzlich kürzer. Das fällt besonders direkt nach der Zeitumstellung auf. Dann wird es wirklich wichtig, dass du dich um deine Fahrradbeleuchtung kümmerst. Falls du über einen Dynamoantrieb verfügst, musst du dir vielleicht gar nicht so viele Gedanken machen. Ob du nun einen Seitenläufer- oder einen Nabendynamo im Einsatz hast, beide sind natürlich ein Garant für dauerhaftes Licht.

Wann immer du es benötigst, steht dir dein Licht zur Verfügung. Entweder schwenkst du deinen Seitenläuferdynamo an dein Rad, oder du schaltest einfach den Schalter deiner Lampe auf „On“ und dein Nabendynamo sorgt für das notwendige Licht. Hier musst du nun nur schauen, ob auch wirklich alle Drähte noch einen Kontakt zu den Lampen haben und natürlich, ob alle Leuchtmittel noch ordnungsgemäß funktionieren.

Der Betrieb von akkubetriebenen Leuchten ist schon seit 2013 erlaubt. Aber jetzt, da der Herbst naht, ist es so, dass du die akkubetriebene Fahrradbeleuchtung sicher häufiger dabeihaben musst. Nur dann kannst du deine Fahrradbeleuchtung anschalten, wenn es notwendig ist. Achte stets darauf, dass deine Akkus ausreichend aufgeladen sind.

Bisher durften Batterieleuchten nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie wie die traditionellen Seitenläuferdynamos eine Nennspannung von 6 Volt hatten. In der Neufassung der StVO ist davon aber keine Rede mehr. So statten inzwischen viele Hersteller ihre Räder mit fest installierten Batterien aus. Diese Leuchten dürfen nun auch mit anderen Nennleistungen ausgestattet sein. Aber gerade hier musst du natürlich besonders achtgeben, dass deine Batterien noch voll funktionstüchtig sind.

Die Fahrradbeleuchtung einschalten allein genügt nichtbeste fahrradbeleuchtung

Deine Fahrradbeleuchtung passend einzuschalten, also sobald die Dämmerung eintritt oder sich die Wetterverhältnisse verschlechtern, oder natürlich, wenn es dunkel wird, genügt aber nicht. In der Straßenverkehrsverordnung StVO sind noch zusätzliche Dinge festgelegt, die du unbedingt beachten musst.

Wenn Du beispielsweise eine Fahrradbeleuchtung mit Akku- oder Batteriebetrieb verwendest, dann muss diese auch mit der StVO konform sein. Das bedeutet, sie muss zwingend über das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts verfügen. Dieses erkennst du an dem großen „K“ und den Wellenlinien. Zusätzlich ist es mit einer 5-stelligen Nummer versehen.

Dies ist vor allem dann wichtig, wenn du dich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. Abseits der öffentlichen Straßen darfst du auch eine Fahrradbeleuchtung benutzen, die nicht mit diesem Prüfzeichen versehen ist.

Hier geht es darum, dass die für den Straßenverkehr zugelassene Beleuchtung für den Gegenverkehr blendfrei ist, sofern du sie richtig angebracht hast. Sie ist sozusagen mit einer Abblendfunktion versehen.

Bist du aber im Gelände unterwegs, so ist es sogar empfehlenswert, auf eine Offroad Beleuchtung zurückzugreifen, weil sie dir einen besseren Überblick über das Gelände erlaubt. Hier ist es zudem eher unwahrscheinlich, dass du jemanden blenden könntest. Darum könntest du dich bei einer solchen Tour auch für eine Stirn- oder Helmlampe entscheiden.

Um im öffentlichen Straßenverkehr aber keinen Ärger zu bekommen, selbst wenn du deine Fahrradbeleuchtung bereits angeschaltet hast, musst du noch einige andere Faktoren bedenken.

So sieht die Verordnung des Weiteren vor, dass dein Fahrrad mit einem roten Rückstrahler ausgestattet sein muss. Im Gegensatz zu früher benötigst du nun aber keinen zusätzlichen Großflächen-Rückstrahler zusätzlich zu deinem roten Rücklicht mehr. Inzwischen darf dieser in der Rückleuchte integriert sein. Damit hast du auch als Radfahrer ohne Schutzblech nun die Möglichkeit, den Anforderungen der StVO gerecht zu werden.

Tipp:

Zwar ist die Form deiner Rückleuchte zweitrangig, aber achte auf Folgendes: Sie darf nicht dreieckig sein.

Was inzwischen noch erlaubt ist, wenn du deine Fahrradbeleuchtung anschaltest

Mit der neuen Verordnung dürfen nun auch Bremslichter offiziell ein Teil deiner Fahrradbeleuchtung sein. Diese nachzurüsten ist teilweise schon für wenige Euro möglich.

Deine Frontleuchten dürfen nun außerdem zusätzlich über ein Tagfahrlicht und eine Fernlichtfunktion verfügen. Aber du musst natürlich auch hier darauf achten, dass diese den Gegenverkehr nicht blenden. Früher gab es ganz genaue Vorschriften zur Einstellung deiner Fahrradscheinwerfer. Der Lichtkegel durfte nach fünf Metern nur noch halb so hoch sein wie am Anfang. Hierzu gibt es in der neuen Verordnung keine Angaben mehr. Es gilt lediglich die Vorschrift, dass der Scheinwerfer so eingestellt sein muss, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.

Wichtig: In keinem Fall dürfen deine Leuchten, egal ob vorn oder hinten, blinken.

Neu ist ebenfalls, dass du inzwischen bei Liegerädern, sie zählen zu den Mehrspurfahrzeugen, einen Blinker benutzen darfst. Das Gleiche gilt auch bei Rädern, bei denen ein Handzeichen nur schwer erkennbar ist. Wenn du allerdings ein ganz normales Rad fährst, dann gilt weiterhin, dass blinkende Richtungsanzeiger sowie andere blinkende Leuchten vorne und hinten verboten sind.

Ebenfalls zu den Neuerungen zählt, dass du nun an deinem Fahrrad zwei Scheinwerfer und zwei Rückstrahler montiert darfst. Falls dein Fahrrad breiter als einen Meter ist, bist du sogar verpflichtet, zwei Scheinwerfer und zwei Rückleuchten zu betreiben.

Falls du einen Anhänger an deinem Fahrrad mit dir führst, dann müssen Anhänger, die ab 2018 verkauft werden und eine Breite ab 60 cm oder darüber haben, mit zwei weißen Front- und zwei roten Heckreflektoren und einer links montierten roten Schlussleuchte versehen sein. Ein Anhänger, der breiter als 1 Meter ist, muss noch zusätzlich mit einer weißen Frontleuchte ausgestattet sein. An Anhängern sind Blinker übrigens erlaubt.

Zur Fahrradbeleuchtung gehören auch die Reflektoren

Auch wenn du deine Fahrradbeleuchtung ordnungsgemäß eingeschaltet hast, so darfst du keinesfalls vergessen, dass die neuen Vorschriften der StVZO auch eine genaue Regelung der anzubringenden Reflektoren vorsehen.

Dazu zählt mindestens ein nach vorn gerichteter weißer Reflektor, der aber auch in den vorderen Scheinwerfer integriert sein darf.

Auch die Reflektoren an den Pedalen und in den Speichen sind Pflicht. Bei den Reflektoren in den Pedalen ist darauf zu achten, dass diese nach vorn und hinten wirken. Die Speichen müssen mit mindestens zwei gelben Reflektoren ausgestattet sein, die um 180° versetzt an jedem Reifen angebracht sind und zur Seite wirken.

Äquivalent dazu können es aber weiße, reflektierende Streifen an jedem Reifen oder den Speichen beider Räder sein. Bei den Speichen ist aber wichtig, dass jede Speiche mit einem weißen Reflektor ausgestattet ist.

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