Sollte die Fahrradbeleuchtung mit Standlicht ausgestattet sein?
Auch dir ist die Situation sicherlich bekannt. Du bist im Dunkeln mit dem Rad unterwegs und wenn du anhalten musst, leuchtet die Lampe nicht mehr. Was ja auch nicht verwundert, da der Dynamo nicht mehr angetrieben wird und somit auch keinen Strom erzeugt. Um dieses Problem zu lösen, sind die Hersteller dazu übergegangen, Fahrradbeleuchtungen mit Standlicht auszustatten. Was du hierzu wissen musst, erfährst du in diesem Bericht.
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Modell | Lupine Piko TL Max Taschenlampe |
Preis | 321,95 € inkl. gesetzlicher MwSt. |
Bewertung | |
Leuchtdauer | 8 Stunden |
Witterungsbeständigkeit | Geschützt vor Stößen, Staub und Wasser. |
Befestigung | Mit einer speziellen Halterung |
Hersteller | Lupine |
Kurzfazit | Sehr gut geeignet für jeden der eine sehr helle Lampe mit Power sucht! |
Preis | 321,95 € inkl. gesetzlicher MwSt. |
Details |
Inhaltsverzeichnis
Kondensatoren liefern den benötigten Strom für das Standlicht
Bei einer dynamobetriebenen Fahrradbeleuchtung wird die Standlichtfunktion meist mit Strom betrieben, der in Kondensatoren gespeichert wird. Hier sind also weder Akkus noch Batterien erforderlich. Eine kurze Fahrstrecke genügt normalerweise zum Laden des Kondensators und für etwa vier Minuten Standlicht.
Schon lange gehört die Standlichtfunktion für Rückleuchten zur Standardausrüstung bei der modernen Fahrradbeleuchtung. Inzwischen bieten aber auch eine ganze Reihe von Herstellern das Standlicht für die Frontlampen an. Dies vor allem auch, seitdem die effiziente LED-Technologie bei der Fahrradbeleuchtung eingesetzt wird.
Die Fahrradbeleuchtung mit Standlichtfunktion bietet ein deutlich höheres Sicherheitslevel. Selbst wenn du nur kurz an einer Ampel anhältst, kannst du so sehr viel besser von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden.
So funktioniert ein Fahrrad-Standlicht
Früher war es so, dass ein Rad mit Dynamobetrieb im Stand kein Licht zur Verfügung stellte. Dank der Standlichtfunktion hat sich das aber schon längst geändert. Zunächst war diese Funktion in erster Linie bei Rücklichtern verfügbar. Inzwischen steht diese Standlichtfunktion aber auch bereits bei vielen Frontleuchten zur Verfügung, obwohl sie deutlich mehr Strom verbrauchen.
Wie aber funktioniert das Standlicht eigentlich, wenn du dein Licht mit einem Dynamo aktivierst?
Da bei Dynamobetrieb das Licht nur leuchtet, wenn der Dynamo sich dreht, muss eine Speichermöglichkeit für den Strom her. Hier stehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann die Standlichtfunktion mittels eines Akkus mit Strom versorgt werden. Die andere Möglichkeit ist der Einsatz von Kondensatoren.
Bei den Akkumulatoren, oder allgemein Akkus genannt, laufen chemische Prozesse ab. Durch sie lässt sich dann die elektrische Energie speichern. Die Energiemengen, die Akkus speichern können, sind verhältnismäßig groß. Dem entsprechend groß ist dann auch die Leuchtdauer deines Standlichtes.
Die zweite Möglichkeit, um ein Standlicht bei einer dynamobetriebenen Fahrradbeleuchtung zu realisieren, sind Kondensatoren. Diese sorgen dafür, dass die elektrische Energie direkt gespeichert wird und benötigen nicht den Umweg der chemischen Reaktion. Gegenüber den Akkus haben Kondensatoren eindeutig den Vorteil, nicht zu altern, absolut wartungsfrei und somit praktisch ewig verwendbar zu sein.
Bei der Fahrradbeleuchtung werden sogenannte Gold Caps verwendet, diese haben für Kondensatoren eine recht große Kapazität. Dennoch ist ihre Kapazität nicht mit der der Akkus zu vergleichen. Sie sorgen aber dafür, dass du deine Fahrradbeleuchtung bzw. dein Standlicht einige Minuten betreiben kannst.
Darüber hinaus stehen auf dem Markt auch kombinierte Modelle zur Verfügung. Sie verfügen über einen integrierten Mini-Akku, der sich über den Dynamo auflädt und dann im Standlicht-Modus entlädt. Wenn sich dein Rad länger als 5 Minuten im Stillstand befindet, schaltet der Dynamo das Licht komplett aus.
Eine Fahrradbeleuchtung mit Standlichtfunktion minimiert das Unfallrisiko
Schon der kurze Stopp an der Ampel kann für eine unfallträchtige Situation sorgen. Klar ist, dass du als Radfahrer ganz allgemein das schwächste Mitglied im Straßenverkehr darstellst. Selbst Fußgänger sind bei weitem nicht so gefährdet, denn sie bewegen sich ja in aller Regel auf für sie vorgesehenen Fußwegen.
Dem Radfahrer dagegen steht im besten Fall ein Radweg zur Verfügung, oder er ist gezwungen, sich auf den öffentlichen Straßen zu bewegen. Allein ein Wetterumschwung, bei dem plötzlich aufkommende Regenschauer die Sicht erheblich beeinträchtigen, birgt für jeden Radfahrer ein enormes Risiko, von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden.
Jeder Autofahrer kennt das Phänomen, wenn er bei höheren Geschwindigkeiten auf der Autobahn unterwegs ist und plötzlich einsetzender Regen die Sicht behindert. Selbst die Rückleuchten der Vorrausfahrenden sind dann manchmal nur noch schemenhaft zu erkennen. Manchmal schaltet der eine oder andere Autofahrer dann seine Nebelschlussleuchte ein und man ist dankbar, den Vordermann nun wieder vernünftig dank seines Lichtes sehen zu können.
Wenn du nun einmal kurz überlegst, wie diese Situation im städtischen Straßenverkehr unter den gleichen Bedingungen aussieht, dann wird sofort deutlich, dass du als „nicht beleuchteter“ Radfahrer beinahe chancenlos bist. Das betrifft auch bei weitem nicht nur das rückwärtige Standlicht. Dank diesem kann der Folgeverkehr dich auch an einer roten Ampel erkennen. Das betrifft aber ebenso die Situation beim Überqueren der Straße oder beim Abbiegen.
Wenn du Linksabbieger bist, aber über keine Standlichtfunktion in der Frontlampe verfügst, so ist es für Autofahrer sowohl im Dunkeln als auch bei den eben beschriebenen Wetterverhältnissen beinahe unmöglich, dich überhaupt zu sehen. Gerade ein LKW kann dich in seinen Rückspiegeln ohne eine ausreichende Beleuchtung bzw. dein Standlicht kaum wahrnehmen.
Das Standlicht deiner Fahrradbeleuchtung ist also weit mehr als ein schönes zusätzliches Feature. Bedenke, dass die Zahl der Verkehrsteilnehmer ständig ansteigt und die Straßen immer voller und hektischer werden. Ein Standlicht kann im Ernstfall also dein Leben retten.
Das Standlicht und die benötigte Energie
Hier sind wir nun wieder bei der LED-Technik angekommen, die inzwischen sehr viele verschiedene Dinge ermöglicht. LEDs verbrauchen erheblich weniger Energie als die herkömmlichen Glühbirnen. Kein Wunder also, dass die LEDs inzwischen überwiegend in der Fahrradbeleuchtung verbaut werden.
Ganz besonders vorteilhaft stellt sich ihr niedriger Energieverbrauch gerade bei der Standlichtfunktion dar. Da sie wesentlich weniger Strom verbrauchen, können die Kondensatoren entsprechend für mehrere Minuten das Standlichtlampe mit Energie versorgen. Auch wenn sie nicht wirklich mit einer großen Kapazität ausgestattet sind, reicht die Menge des gespeicherten Stroms hierfür aus.
Eine erheblich längere Brenndauer ergibt sich natürlich bei einem Akkubetrieb. Da die LEDs im Vergleich zu den früher üblichen Glühbirnen viel weniger Energie benötigen, reicht die Akkukapazität für einen deutlich längeren Zeitraum. Das bedeutet natürlich auch, dass der Akku viel länger hält und nicht ständig neu aufgeladen werden muss.
Worauf du beim Standlicht achten musst
Zwar hat sich einiges in den Vorschriften der StVZO geändert, allerdings musst du deswegen trotzdem zwingend auf die Vorgaben achten. Deine Frontleuchte darf zwar inzwischen mit einer Standlichtfunktion ausgerüstet sein, aber dennoch ist durch den §67 der StVZO eindeutig geregelt, dass diese mit einem weißen Scheinwerfer ausgestattet sein muss.
Auch bei den Vorgaben für die Rückleuchte hat sich einiges getan. So bist nun nicht mehr länger gezwungen, mit einem Rücklicht und einem zweiten zusätzlichen Reflektor ausgestattet zu sein. Allerdings musst du darauf achten, dass du nur noch einen roten Rückstrahler der Kategorie “Z” montierst. Dieser darf in der Rückleuchte integriert sein. Gleichzeitig darf das Rücklicht mit einem Standlicht ausgerüstet sein.
Ebenso darfst du dich nun entscheiden, ob du eine dynamobetriebene Fahrradbeleuchtung bevorzugst, oder ob du eine Akkubeleuchtung bevorzugst. Nun müssen dein Scheinwerfer und die Schlussleuchte auch nicht mehr zusammen einschaltbar sein.
Ganz entscheidend ist aber auf jeden Fall, dass alle Leuchtmittel an deinem Rad mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sind. Dieses Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer 5 stelligen Ziffernfolge.
Ganz wichtig ist ebenfalls, dass du jetzt dein Rad mit einer abnehmbaren Beleuchtung ausstatten darfst. Allerdings ist es verboten, Blinklichter am Rad zu montieren. Deine Batterie- oder Akkuleuchte muss außerdem mit einer Kapazitätsanzeige ausgestattet sein, die dir jederzeit Auskunft über den Ladestand deines Akkus gibt.
Mit der geänderten StVZO sind auch weitere Zusatzfunktionen erlaubt. Dazu zählt das Tagfahrlicht, das Fernlicht oder auch ein Bremslicht. Natürlich sorgen alle diese Komponenten für zusätzliche Sicherheit.
Diese Vorschriften beziehen sich allerdings auch nur auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Falls du also eher ein ambitionierter Radsportler bist, der überwiegend auf Feld- und Waldwegen unterwegs ist, dann sind diese Vorschriften für dich nicht wirklich relevant. Hier hast du durchaus die Möglichkeit, auch auf eine Fahrradbeleuchtung zurück zu greifen, die nicht mit dem Prüfzeichen versehen ist.
Wenn du überwiegend im Straßenverkehr unterwegs bist, ist es natürlich wichtig, dass du andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdest. Wenn es aber darum geht, sicher durch den Wald oder im Gelände zu fahren, dann sind sicherlich Scheinwerfer, die ihr Licht breit streuen, für dich sehr viel sinnvoller.
Tipp:
Vergiss niemals, dass diese Art der Beleuchtung eine reine Offroad-Beleuchtung darstellt und somit im Verkehr nicht zulässig ist.
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Modell | Lupine Piko TL Max Taschenlampe |
Preis | 321,95 € inkl. gesetzlicher MwSt. |
Bewertung | |
Leuchtdauer | 8 Stunden |
Witterungsbeständigkeit | Geschützt vor Stößen, Staub und Wasser. |
Befestigung | Mit einer speziellen Halterung |
Hersteller | Lupine |
Kurzfazit | Sehr gut geeignet für jeden der eine sehr helle Lampe mit Power sucht! |
Preis | 321,95 € inkl. gesetzlicher MwSt. |
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