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Welche Fahrradbeleuchtung ist Pflicht?

Eine gute Fahrradbeleuchtung ist unerlässlich, um die Sicherheit des Fahrers nicht zu gefährden.  Zunächst einmal geht es darum, von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt zu werden, um das Unfallrisiko zu minimieren. Zudem sorgt ein Licht auch für mehr Komfort und Sicherheit, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe ist. Ohne die entsprechende Beleuchtung könnte man ansonsten schnell vom Weg abkommen oder Hindernisse übersehen, wenn die Dunkelheit einsetzt.

In diesem Artikel nehme ich unter die Lupe, welche Art der Fahrradbeleuchtung Pflicht ist, welche Alternativen (je nach Art des Fahrrads) gewählt werden können, was für Strafen bei Fehlverhalten drohen und wie man (freiwillig) für noch mehr Sicherheit sorgen kann.

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Modell Lupine Piko TL Max Taschenlampe
Preis

321,00 €

inkl. gesetzlicher MwSt.
Bewertung
Leuchtdauer8 Stunden
WitterungsbeständigkeitGeschützt vor Stößen, Staub und Wasser.
BefestigungMit einer speziellen Halterung
HerstellerLupine
Kurzfazit

Sehr gut geeignet für jeden der eine sehr helle Lampe mit Power sucht!

Preis

321,00 €

inkl. gesetzlicher MwSt.
Details

Dynamobeleuchtung oder Batterielampe – was sagen die Vorschriften?

Wie jedes andere Gesetz, wird auch die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) regelmäßig aktualisiert. Die jüngste Veränderung: Die Fahrradbeleuchtung muss nicht mehr verpflichtend per Dynamo erfolgen.

Mittlerweile sind seit 2017 auch Fahrradlichter zugelassen, die mit einer Batterie betrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese sicher befestigt werden, sodass ein Verrutschen nicht möglich ist.

Einerseits sind die batteriebetriebenen Rücklichter und Schweinwerfer zwar praktisch, andererseits aber könnten die Batterien genau dann verbraucht sein, wenn das Licht dringend benötigt wird (z.B. bei plötzlicher Verschlechterung der Sichtverhältnisse). Ähnliches gilt für solarbetriebene Scheinwerfer, die sich natürlich nicht aufladen können, wenn das Fahrrad hauptsächlich im Schuppen steht und dann nur in den dunklen Stunden des Tages zum Einsatz kommt.

Wer über eine Beleuchtung mit Nabendynamo verfügt, hat seine Lichtquelle immer zur Verfügung und ist nicht auf externe Energiequellen angewiesen. Auch aus ökologischer Sicht ist die Verwendung eines Dynamos vorteilhaft – schließlich wird der benötigte Strom selbst erzeugt.

Auf längeren Strecken kann sich aber durchaus bemerkbar machen, dass man nicht nur Energie fürs Fahren, sondern auch für die Erzeugung des Lichtes aufbringen muss. Wer auf der Suche nach einer neuen Bestzeit ist, wird von einem Dynamo dabei behindert.

Reflektoren nicht vergessen

Zu einem verkehrssicheren Fahrrad zählen nicht nur Lichter, die nach vorne und hinten scheinen, sondern auch Reflektoren, die das Licht von Scheinwerfern anderer Fahrzeuge reflektieren und so die Sichtbarkeit im Straßenverkehr deutlich erhöhen.

Vorgeschrieben sind folgende Reflektoren:

  • großer, weißer Frontreflektor (manchmal in den Scheinwerfer integriert)
  • roter Reflektor auf der Rückseite
  • gelbe Reflektoren in beide Richtungen an den Pedalen Reifen mit durchgehenden Reflektor-Streifen oder zwei gelbe Reflektoren (= Katzenaugen) in jedem Rad

bei Paris-Brest-Paris 2007

Wichtig: Zulassung der Fahrradbeleuchtung ist Pflicht!

Jede Art von Beleuchtungselement muss zugelassen werden, damit ein Einsatz erlaubt ist. Zuständig hierfür ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dieses überprüft zum Beispiel, ob Scheinwerfer oder Reflektoren den Gegenverkehr blenden könnten.

Zugelassene Fahrradbeleuchtungsmittel erhalten ein Prüfzeichen (Wellenlinie mit Buchstabe K und einer Nummer). Gegenstände, die dieses Prüfzeichen nicht tragen, dürfen nicht als „Fahrradbeleuchtung“ bezeichnet werden und die Montage kann komplett verboten sein.

Tipp: Nur, weil ein Fahrradlicht das Prüfzeichen trägt, heißt dies nicht, dass es automatisch den Gegenverkehr nicht blenden wird. Die Position des Scheinwerfers ist entscheidend, um dies zu vermeiden. Sowohl Frontscheinwerfer, als auch Rückstrahler, dürfen maximal 120 Zentimeter über dem Boden installiert werden.

Eine tolle Neuerung ist, dass mittlerweile Beleuchtungsmittel erlaubt sind, die sowohl Fern- als auch Abblendlicht liefern. Letzteres ist die richtige Wahl, wenn Verkehr einem entgegenkommt. In schwierigem Gelände kann das Fernlicht aktiviert werden. Dieses muss jedoch so verbaut sein, dass ein Umschalten jederzeit (ähnlich wie bei einem Motorrad) möglich ist.

Strafen für mangelhafte Beleuchtung – der neue Bußgeldkatalog

Radbeleuchtung Vorschriften

Welche Vorschriften gibt es bei Radbeleuchtungen?

Wer ohne Fahrradbeleuchtung unterwegs ist oder unzulässige Beleuchtungselemente verwendet, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Dieses beträgt aktuell bis zu 35,00€.

Mit folgenden Bußgeldern muss man derzeit rechnen, wenn die Fahrradbeleuchtung nicht den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht:

  • Fahrrad ohne Licht, mit defektem Licht oder unzulässigem Licht: 20,00€
  • … zusätzlich im Falle einer Gefährdungssituation: 25,00€
  • … zusätzlich im Falle eines Unfalls (mit Sach- oder Personenschaden): 35,00€

Zudem wird die Weiterfahrt normalerweise direkt untersagt und das Fahrrad könnte sogar konfisziert werden. Außerdem könnte die Versicherung verweigern, einen Schaden zu übernehmen, da dieser – je nach Auslegung der Situation – grob fahrlässig herbeigeführt sein worden könnte.

Rennradfahrer aufgepasst: Dann darf man auf das Licht verzichten

Schon gewusst? Ein Fahrrad, das unter 11 Kilogramm wiegt, wird in Deutschland als Rennrad klassifiziert. Für dieses gelten einige gesonderte Regelungen hinsichtlich der Beleuchtung.

Ist es draußen hell genug, müssen weder ein Scheinwerfer, noch eine Rückleuchte am Fahrrad angebracht sein. Bisher war es lediglich erforderlich, dass diese bei der Fahrt mitgeführt werden, um sie im Bedarfsfall zu montieren. Das hat sich im Juni 2017 sogar noch einmal verändert bzw. – besser gesagt – gelockert.

Seitdem gilt: Sofern es noch hell ist, müssen Rennradfahrer die Beleuchtung nicht einmal mit sich führen. Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn Tunnel durchfahren werden oder sich plötzlich die Sicht verschlechtert. Dann hat man als Rennradfahrer schlechte Argumente. Ohnehin ist es nicht eindeutig, wann die Lichtverhältnisse noch ausreichend sind.

Zur Sicherheit würde ich also jedem Rennradfahrer empfehlen, zumindest ein Licht mit sich zu führen oder wirklich zu „unproblematischen“ Uhrzeiten unterwegs zu sein, um zweifelhafte Situationen zu vermeiden.

Übrigens: Während ein Radrennen stattfindet, sind die Fahrer selbstverständlich von der Beleuchtungspflicht befreit. Hier zählt schließlich jedes Gramm, wenn es um die neue Bestzeit geht und die Strecken sind ohnehin abgesperrt!

Wie sieht es z.B. in Österreich mit der Fahrradbeleuchtung Pflicht aus?

Wer viel mit dem Fahrrad unterwegs ist, wird vielleicht auf der einen oder anderen Tour auch mal die Ländergrenze passieren. In Österreich gelten grundsätzlich sehr ähnliche Regeln wie in Deutschland. Es ist aber eher so, dass die Regeln in Österreich etwas lockerer ausgelegt sind.

Hier sind ebenfalls dynamo- und batteriebetriebene Leuchten erlaubt. Zur Beleuchtung darf aber nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht eingesetzt werden. Dies wäre in Deutschland z.B. verboten.

Ein Fahrrad, das nach deutschen Bestimmungen verkehrstauglich ist, erfüllt aktuell auch alle Anforderungen in Österreich. Umgekehrt kann es durchaus anders aussehen (z.B. ist ein blinkendes Rücklicht in Österreich erlaubt, aber in Deutschland verboten).

Rennrad gleich Fahrrad?

Einige Dinge sind in Österreich anders definiert, als in Deutschland. Beispielsweise wenn es darum geht, welches Fahrrad ein Rennrad ist und welches nicht. In Österreich wird ein Fahrrad als Rennrad bezeichnet, sofern es:

  • maximal 12kg Eigengewicht aufweist
  • der äußere Felgendurchmesser mindestens 63 cm beträgt
  • die äußere Felgenbreite höchstens 23 mm beträgt
  • ein Rennlenker verbaut ist, der bei Turnieren zum Einsatz kommen könnte

Im Zweifel lohnt es sich immer, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen im Blick zu haben, um sich rechtzeitig über etwaige Änderungen zu informieren.

Tipp: Es ist ratsam, beim Hersteller zu erfragen, ob die Beleuchtung für ein jeweiliges Land zugelassen ist. Das schützt zwar nicht zu 100% vor einer Strafe, aber eine derartige Absicherung ist durchaus sinnvoll, sofern sich ein kompetenter Ansprechpartner findet.

Fahrrad günstig mit der passenden Beleuchtung ausrüsten

Es gibt unzählige Möglichkeiten, um sein Fahrrad mit den passenden Beleuchtungsmitteln auszustatten. Wer ein konventionelles Rad für die Freizeit direkt vom Händler kauft, wird in der Regel schon eine ausreichende Beleuchtung vorfinden.

Allerdings sind z.B. Rennräder nicht immer direkt mit Beleuchtungsmitteln ausgestattet. Hier muss im Zweifel nachgerüstet werden. Günstige und verkehrssichere Lampen gibt es im Internet schon für wenig Geld zu erwerben.

Zudem kann ein Reflektorstreifen auf das Laufrad geklebt werden. Diesen gibt es bereits für gerade einmal ein paar Euro online. Teure Reflektoren oder Speichensticks, die dann auch noch mühsam montiert werden müssen und eventuell sowieso nicht halten, sind somit nicht mehr erforderlich. Gerade für Rennradfahrer ist dies interessant, da die hervorragenden Laufräder in der Regel nicht mit integrierten Reflexstreifen ausgestattet sind. Flexible Varianten, die bei Bedarf wieder abgelöst werden können, sind daher eine gute Wahl.

Freiwillig für mehr Sicherheit sorgen

Grundsätzlich muss tagsüber das Licht nicht eingeschaltet werden. Zur Erhöhung der eigenen Sicherheit ist dies aber auf jeden Fall ratsam. Gerade dann, wenn man nur kurz durch einen Tunnel oder ein kleines Waldstück fährt, wird das Einschalten des Lichtes gerne mal vergessen. Wer ohnehin mit Licht fährt, hat dieses Problem nicht. Für Fahrten in der Nacht kann ich zudem die Verwendung von Helmlampen empfehlen.

Auch das zusätzliche Anbringen von Reflektoren oder sogar das Tragen einer reflektierenden Warnweste kann sehr hilfreich sein, um besonders sicher von A nach B zu kommen. Auch dann, wenn das Licht einmal ausfallen sollte, kann man so zumindest ein bisschen besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden. Im Falle eines Falles schützt dies zwar nicht vor einer Strafe, aber es kann das eigene Leben retten.

Wer eine batteriebetriebene Fahrradlampe benutzt, sollte zudem immer Ersatzbatterien mit sich führen oder alternative Beleuchtungsmittel bei sich haben, die unabhängig von externen Energiequellen sind.

Fazit:

Auch wenn zusätzlich angebrachte Lichter noch immer nicht selten als störend empfunden werden, zielen sie doch auf eine tragende Säule der uneingeschränkten Freude am Fahrradfahren ab, nämlich der Sicherheit. Unter keinen Umständen sollte dieser Aspekt dem Zufall überlassen werden. Wie so oft, gilt auch hier die altbewährte Regel „safety first“. Der Gesetzgeber hat mit bestimmten Regularien bereits einen Grundstein für die Sicherheit jedes leidenschaftlichen Bikers gelegt. Diese kann (und sollte) darüber hinaus durch eigene Maßnahmen in dieser Richtung noch erheblich gesteigert werden. Fernab von jeglicher Eitelkeit ist sich der wahre Fahrrad-Liebhaber, vom Hobby-Biker bis zum Profisportler, der Wichtigkeit jener Beleuchtungselemente durchaus bewusst und weiß ihren Wert für die eigene Gesundheit ohne Zweifel zu schätzen.

Ergo: Was die Fahrradbeleuchtung anbetrifft, darf es im Zweifel ruhig ein bisschen mehr sein. Klotzen, nicht kleckern heißt hier die Devise. Für sicheren und damit uneingeschränkten Spaß am Fahrradfahren.

1
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Preis

321,00 €

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